… für Pflegefamilien und Pflegeeltern

Welche Vorteile bietet die Systemische Supervision für die Pflegefamilien?

Im geschützten Rahmen der Supervision können ALLE Beteiligten ihre Probleme und Schwierigkeiten, die das Pflegeverhältnis mit sich bringt, besprechen, reflektieren und gemeinsam lösen. Manchmal fühlen sich Pflegeeltern mit den individuellen Problemen, die sich in der Familie zeigen können, alleingelassen. Sie brauchen eine neutrale, wertschätzende Beraterin von außen, die unabhängig von der internen Beziehungsstruktur bleiben kann. Mein Anliegen in der professionellen Supervision ist daher, die Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern und Kinder in der Familie emotional zu entlasten, zu stärken und zu begleiten.

Die Supervisorin unterliegt immer der Schweigepflicht, außerdem wird eine gegenseitige Verschwiegenheitserklärung vertraglich geregelt.

Begleitung und Unterstützung für Pflegeeltern:

Familien die gemäß § 33 SGB VIII ein oder mehrere Kinder in Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege oder Wochen/Tagespflege aufgenommen haben. Pflegeeltern haben einen rechtlichen Anspruch auf Beratung, Unterstützung und Begleitung (§ 37 SGB VIII).

Ein wichtiger Hinweis:
Die Finanzierung der Supervision wird zwischen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes und der Supervisorin vertraglich geregelt. Die Pflegeeltern haben also keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

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